Dienstag, 17. Februar 2015

Und schon erledigt!

Hätte nicht gedacht, dass ich nur eine Woche warten muss. Hatte mit weiterem Briefwechsel gerechnet. Aber die Erstattung ist sogar schon auf meinem Konto. Geht doch! :)

Freitag, 6. Februar 2015

Doppelt bezahlt stimmt nicht ganz!

Also gestern Abend habe ich dann einen Brief vom Finanzamt bekommen in dem mir erläutert wurde, was da schief gelaufen ist: Ich habe aus versehen die falsche Steuernummer im Verwendungszweck angegeben.

Mit wundert folgendes:
1) Warum kam keine Mahnung, dass ich die "Abrechnung zur Umsatzsteuer 2013" nicht rechtzeitig bezahlt habe? (Die "Erklärung zur Umsatzsteuer 2013" kam ja viel später...)
und
2) Wenn man eine falsche Steuernummer angibt bleibt das einfach darauf gebucht?

Ok. Ich bin jetzt unfair. Die "falsche" Steuernummer war die "gemeinsame" Umsatzsteuernummer von meinem Mann und mir. Fragt mich nicht, weshalb verheiratete Paare eine gemeinsame Umsatzsteuernummer haben, das ist ein anderes Thema. Das hat sich auch meine Schwester (sie selbständig, er angestellt) schon gefragt.

Drunter im Brief stand dann noch der Satz "Ich bitte um Mitteilung, wie weiter vorgegangen werden soll." obwohl ich in meinem Anschreiben geschrieben hatte mir den Betrag bitte zu erstatten.

Na gut. Ich habe dann also einfach mal da angerufen. Und Herrn X erreicht.

Als ich ihn fragte, was es denn für Möglichkeiten gäbe stockte er erst etwas. Höäh? Wenn es er nicht weiß, wer denn dann? Aber schließlich einigten wir uns darauf, dass er zuerst umbucht, auf mein Steuerkonto, und ich dann eine Erstattung bekomme.

Anstatt mir diplomatisch mitzuteilen: "Das wird automatisch eingebucht, deswegen haben wir das nicht als Fehlbuchung erkannt und übersehen." rechtfertigte er sich mit: "Ja wenn wir immer mitdenken würden, dann bräuchten wir doppelt so viele Buchhalter wie wir jetzt sind." Huijuijui...